Der Betriebsdruck in kommunalen Trinkwasseranlagen sollte sich im Bereich von 6 bar bis maximal 10 bar bewegen. Wird dieser Druck in Bereichen des Wassernetztes nicht erreicht, kann er bei Bedarf mit Hilfe von Druckerhöhungsanlagen entsprechend erhöht werden.
Dieser Bedarf kann auch innerhalb von Gebäuden beim Endabnehmer bestehen. Der Mindestdruck sollte in den einzelnen Gebäudegeschossen nicht unter 2 bar absinken. Um diesen Mindestdruck zu erreichen, können im Gebäudekreislauf die notwendigen Anlagen installiert werden.
Diese Situationen können aber auch im öffentlichen Wassernetz auftreten. In diesen Fällen werden Druckerhöhungsstationen in Schachtbauwerken in der Strecke oder auch in der Nähe von Endabnehmern installiert.